AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sonnenreisen GmbH
Lieber Kunde,
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) der Sonnenreisen GmbH (im Folgenden: „Sonnenreisen GmbH“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (im Folgenden: „Kunde“) und uns. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch und kontaktieren Sie uns bei Unklarheiten.
Sonnenreisen GmbH bietet im Rahmen ihrer Mietautobusdienste folgende Leistungen an: Transferdienste, Tagesausflüge auf Anfrage sowie Mehrtagesreisen auf Anfrage. Für diese Dienstleistungen gelten die folgenden AGB. Mit der Buchung oder Nutzung unserer Dienste erklärt der Kunde sein ausdrückliches Einverständnis mit diesen AGB.
Die Buchung wird durch die Annahme des Angebots durch den Kunden sowie die anschließende Bestätigung durch Sonnenreisen GmbH rechtsgültig. Eine besondere Form der Bestätigung ist nicht erforderlich.
Zahlung
Bei der Fahrzeugmiete mit Fahrer gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- 30 % Anzahlung bei Buchungsbestätigung
- Restzahlung nach Leistungserbringung
Wartezeiten und zusätzliche, nicht vorab vereinbarte Kilometer
Für normale Fahrten beträgt die Wartezeit-Toleranz 30 Minuten. Danach wird ein Aufpreis von 50,00 € bis 100,00 € je angefangene Stunde berechnet. Für Flughafenfahrten gilt eine Toleranz von 1 Stunde.
Für zusätzliche, nicht vereinbarte Kilometer wird ein Aufpreis von 1,60 € bis 2,00 € pro Kilometer (je nach Busgröße) berechnet.
Rücktritt/Storno
Bei einem Rücktritt durch den Auftraggeber sind die bereits entstandenen Kosten, mindestens jedoch 35,00 € Bearbeitungsgebühr, zu erstatten. Zusätzlich werden folgende Stornogebühren verrechnet:
- Ab dem 21. Werktag vor dem Termin: 10 %
- Ab dem 14. Werktag vor dem Termin: 40 %
- Ab dem 7. Werktag vor dem Termin: 70 %
Erfolgt die Stornierung am Tag des Termins oder an einem unmittelbar vorhergehenden Sonn- oder Feiertag, beträgt die Stornogebühr 90 % des vereinbarten Entgeltes. Für kurzfristige Rücktritte innerhalb von 48 Stunden vor Fahrtantritt wird eine Stornogebühr von 80 % des Gesamtpreises berechnet. Bei Nichtantritt wird der Gesamtpreis in Rechnung gestellt.
Reklamationen
Eventuelle Mängel bei der Leistungserbringung sind unverzüglich der Sonnenreisen GmbH zu melden, um eine Überprüfung und gegebenenfalls Abhilfe zu ermöglichen. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung schuldhaft, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Bei grenzüberschreitenden Fahrten sind Kunden verpflichtet, einen gültigen Personalausweis mitzuführen. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten die Grenze passieren. Der Kunde ist für die Einhaltung der Zoll- und Einfuhrbestimmungen verantwortlich.
Haftung
Sonnenreisen GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Personen und Sachen. Die Haftung ist jedoch in folgenden Fällen ausgeschlossen:
- Verlust persönlicher Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen wurden
- Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die nicht üblicherweise im Reisegepäck transportiert werden
- Verlust von Zahlungsmitteln
- Optische Schäden am Gepäck sowie Schäden an Haltegriffen und Rollen
Der Kunde verliert jeden Anspruch auf Schadensersatz bei selbstverschuldeten oder fahrlässig verursachten Schäden.
Reinigung
Die Reinigungskosten sind grundsätzlich im Angebotspreis enthalten. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger übermäßiger Verschmutzung wird ein Reinigungszuschlag von pauschal 100,00 € berechnet.
Fahrzeiten/Ruhepausen
Die Angebote basieren auf den vom Kunden angegebenen Zeitplänen und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten. Die vereinbarten Abfahrtszeiten sind einzuhalten. Sollte eine Verspätung die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verhindern, muss die Fahrt unterbrochen und gegebenenfalls auf einen Ersatzfahrer gewartet werden. Die Kosten betragen in diesem Fall: Grundpreis 200,00 € zzgl. 50,00 € pro Stunde Wartezeit für den Ersatzfahrer.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, bleibt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bozen.